Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der onescreen GmbH - Stand 03.02.2026 (V3)
ALLGEMEINER TEIL
1. Begriffsbestimmungen
1.1 onescreen bezeichnet die onescreen GmbH.
1.2 Kunde bezeichnet ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Plattform bezeichnet die von onescreen betriebene Buchungs- und Verwaltungsplattform für Werbeleistungen.
1.4 Self Service bezeichnet die eigenständige Buchung von Werbeleistungen durch denKunden über die Plattform.
1.5 Managed Service bezeichnet individuell vereinbarte Agentur- und Beratungsleistungenvon onescreen.
2. Geltungsbereich und Struktur der AGB
2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von onescreen gegenüber Kunden.
2.2 Diese AGB bestehen aus einem Allgemeinen Teil sowie besonderen Regelungen für den SelfService und den Managed Service.
2.3 Im Falle von Widersprüchen gehen die besonderen Regelungen den allgemeinen Regelungen vor.
2.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern onescreen ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
3. Unternehmerstatus
3.1 Nutzungs-und buchungsberechtigt sind ausschließlich Unternehmer.
3.2 Der Kundebestätigt im Rahmen der Registrierung bzw. des Checkouts ausdrücklich seinen Unternehmerstatus.
4. Zugang von Erklärungen
4.1 Rechtserhebliche Erklärungen von onescreen können per E Mail oder über das Nutzerkonto erfolgen und gelten als zugegangen, sobald sie unter normalen Umständen abrufbar sind.
5. Referenznennung
5.1 onescreen ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Namen und Logo als Referenz zunennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
6. Vertraulichkeit und Nutzungsbeschränkung von Angeboten
6.1 Sämtlichevon onescreen übermittelten oder zugänglich gemachten Angebote, Preisangaben, Konditionen, Leistungsbeschreibungen sowie sonstige kampagnenbezogene Informationen sind vertraulich.
6.2 Der Kundeist nicht berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise
– an Dritte weiterzugeben,
– Dritten zugänglich zu machen oder
– außerhalb der Plattform oder einer Beauftragung von onescreen zu nutzen.
6.3 Insbesondere ist es unzulässig, Angebote oder Preisbestandteile
– zum Zweckedes Preisvergleichs,
– zur Weiterverhandlung mit Dritten oder
– zur Buchung identischer oder vergleichbarer Leistungen außerhalb von onescreen
zu verwenden.
6.4 Diese Verpflichtungen gelten unabhängig davon, ob die Angebote im Rahmen des Self Service oder des Managed Service bereitgestellt werden und unabhängig von der Form der Übermittlung, einschließlich digitaler Exporte, Screenshots, Präsentationen oder sonstiger Vervielfältigungen.
6.5 Bei einem schuldhaften Verstoß ist onescreen berechtigt, das Nutzerkonto zu sperren sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, geltendzu machen.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.
TEIL A: SELF SERVICE PLATTFORM
8. Leistungsbeschreibung
8.1 onescreen stellt dem Kunden eine technische Plattform zur Verfügung, über die Werbekampagnen eigenständig gebucht und verwaltet werden können.
8.2 onescreen schuldet ausschließlich die technische Bereitstellung der Plattform sowie die Abwicklung der Buchung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg der Kampagne.
9. Vertragsschluss
9.1 Durch Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
9.2 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch onescreen zustande.
9.3 onescreen ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
10. Preise, Zahlung und Abrechnung
10.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig und vor dem geplanten Kampagnenstart vollständig zubezahlen.
10.3 Die Zahlungsabwicklung erfolgtüber den externen Zahlungsdienstleister Stripe. Stripe handelt ausschließlichals technischer Zahlungsabwickler und ist nicht Vertragspartner des Kunden.
10.4 onescreen ist berechtigt, Zahlungen bereits vor Kampagnenstart einzuziehen. Eine Durchführung der Kampagne erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
10.5 Fehlgeschlagene, zurückgewiesene oder rückbelastete Zahlungen berechtigen onescreen zur Sperrung des Nutzerkontos sowie zur Unterbrechung, Nichtdurchführung oder Beendigung gebuchter Kampagnen.
10.6 Rückbelastungen, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von onescreen beruhen, gehen zu Lasten des Kunden.
10.7 Rechnungen werden elektronischzur Verfügung gestellt.
10.8 Die Abrechnung erfolgt in Euro.
10.9 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10.10 onescreen ist berechtigt, Preise jederzeit anzupassen. Preisänderungen gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen.
11. Leistungserbringung und Messung
11.1 Die Leistungserbringung beginnt frühestens mit vollständigem Zahlungseingang.
11.2 Ein Anspruch auf vollständige oder bestimmte Auslieferung der Werbung besteht nicht.
11.3 Prognosen, Reichweiten oder Leistungswerte stellen keine garantierten Zusagen dar.
11.4 Branchenübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
11.5 Maßgeblich für die Abrechnung sind ausschließlich die durch onescreen oder eingesetzte Systeme erhobenen Messdaten.
12. Stornierung durch den Kunden
12.1 Eine Stornierung ist ausschließlich möglich, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei onescreen noch mindestens fünf Werktage bis zum ursprünglich geplanten Kampagnenstart verbleiben.
12.2 Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung in Textform.
12.3 Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist eine Stornierung ausgeschlossen.
12.4 In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung des vollen vereinbarten Entgelts verpflichtet.
13. Sperrung und Löschung von Nutzerkonten
13.1 onescreen ist berechtigt, Nutzerkonten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren oder zu löschen.
13.2 Die Sperrung oder Löschung hat keinen Einfluss auf bereits geschlossene Verträge oder bestehende Zahlungsverpflichtungen.
13.3 onescreen ist berechtigt, Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher oder betrügerischer Nutzung zu ergreifen.
14. Weiterentwicklung und Verfügbarkeit der Plattform
14.1 onescreen ist berechtigt, die Plattform jederzeit - auch ohne vorherige Ankündigung - weiterzuentwickeln oder anzupassen.
14.2 Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht.
15. Haftung Self Service
15.1 onescreen haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet onescreen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
15.3 Eine Haftung für Prognoseabweichungen oder Leistungen Dritter ist ausgeschlossen.
TEILB: MANAGED SERVICE
16. Leistungsumfang
16.1 onescreen erbringt Agentur und Beratungsleistungen auf Grundlage individueller Vereinbarungen.
16.2 onescreen schuldet die sorgfältige Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten Kampagnenerfolg.
17. Vertragsschluss und Leistungsbeginn
17.1 Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
17.2 Die Leistungserbringung beginnt frühestens nach Vertragsschluss und vollständigem Zahlungseingang.
18. Mitwirkungspflichten
18.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
18.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von onescreen.
18.3 Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden.
19. Zahlung Managed Service
19.1 Die Vergütung erfolgt nach Aufwand, sofern nichts anderes vereinbart ist.
19.2 Rechnungen sind vor Kampagnenstart vollständig zu begleichen.
19.3 onescreen ist berechtigt, Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzustellen..
20. Stornierung Managed Service
20.1 Eine ordentliche Kündigung einzelner Leistungen ist ausgeschlossen.
20.2 Eine Stornierung einer Kampagne ist ausschließlich möglich, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei onescreen noch mindestens fünf Werktage bis zum ursprünglich geplanten Kampagnenstart verbleiben.
20.3 Andernfalls ist eine Stornierung ausgeschlossen und onescreen berechtigt, sämtliche erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten nach Aufwand abzurechnen.
21. Inhalte und Freistellung
21.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte.
21.2 Der Kunde stellt onescreen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
22. Haftung Managed Service
22.1 onescreen haftet unbeschränktbei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oderGesundheit.
22.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet onescreen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
22.3 Eine Haftung für Prognoseabweichungen oder Leistungen Dritter ist ausgeschlossen.
23. Salvatorische Klausel
23.1 Sollte eine Bestimmung dieserAGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.