Allgemeine Geschäftsbedingungen

onescreen GmbH · Stand: 15.05.2026 (V4)

Allgemeiner Teil

1. Begriffsbestimmungen

1.1 „onescreen” bezeichnet die onescreen GmbH.
1.2 „Kunde” bezeichnet ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB.
1.3 „Plattform” bezeichnet die Buchungs- und Verwaltungsplattform für Werbeleistungen.
1.4 „Self Service” bezeichnet die eigenständige Buchung durch den Kunden.
1.5 „Managed Service” bezeichnet individuell vereinbarte Agentur- und Beratungsleistungen.

2. Geltungsbereich und Struktur

2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen gegenüber Kunden.
2.2 Die AGB bestehen aus einem Allgemeinen Teil sowie besonderen Regelungen für Self Service (Teil A) und Managed Service (Teil B).
2.3 Besondere Regelungen gehen allgemeinen Regelungen vor.
2.4 Abweichende Bedingungen des Kunden sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von onescreen unzulässig.

3. Unternehmerstatus

3.1 Nur Unternehmer sind nutzungs- und buchungsberechtigt.
3.2 Der Kunde bestätigt seinen Unternehmerstatus bei Registrierung und Checkout.

4. Zugang von Erklärungen

4.1 Rechtserhebliche Erklärungen können per E-Mail oder über das Nutzerkonto übermittelt werden und gelten als zugegangen, sobald sie unter normalen Umständen abrufbar sind.

5. Referenznennung

5.1 onescreen ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

6. Vertraulichkeit und Nutzungsbeschränkung

6.1 Alle Angebote, Preise und Konditionen sind vertraulich.
6.2 Der Kunde darf diese nicht an Dritte weitergeben oder außerhalb der Plattform verwenden.
6.3 Insbesondere unzulässig ist die Verwendung zu Preisvergleichen oder für externe Buchungen.
6.4 Die Pflichten gelten unabhängig von der Bereitstellungsform, auch für Screenshots und Exporte.
6.5 Bei schuldhaften Verstößen ist onescreen zu Kontosperrung und Schadensersatzforderungen berechtigt.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1 Es gilt deutsches Recht.
7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

Teil A: Self Service Plattform

8. Leistungsbeschreibung

8.1 onescreen stellt eine technische Plattform zur eigenständigen Buchung von Werbeleistungen bereit.
8.2 Geschuldet ist ausschließlich die technische Bereitstellung und Buchungsabwicklung, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg.

8a. Automatisierte Qualitätsprüfung (KI-Check)

8a.1 Der KI-Check ist ein optionales Feature zur automatisierten Prüfung und Anpassung von Werbemitteln.
8a.2 Die Aktivierung erfolgt durch ausdrückliche Einwilligung im Upload-Prozess.
8a.3 onescreen darf externe KI-Dienstleister als Auftragsverarbeiter zur Analyse und technischen Anpassung einsetzen; eine Nutzung zu Trainingszwecken ist vertraglich ausgeschlossen.
8a.4 Angepasste Werbemittel werden vor Ausspielung zur Freigabe vorgelegt.
8a.5 Der Kunde räumt die erforderlichen Nutzungsrechte ein und stellt onescreen von Drittansprüchen frei.
8a.6 onescreen übernimmt keine Gewähr für inhaltliche oder gestalterische Qualität; die Verantwortung liegt beim Kunden.
8a.7 Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar; bereits ausgesppielte Kampagnen bleiben unberührt.

9. Vertragsschluss

9.1 Eine Buchung gilt als verbindliches Angebot des Kunden.
9.2 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
9.3 onescreen ist berechtigt, Buchungen ohne Begründung abzulehnen.

10. Preise, Zahlung und Abrechnung

10.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Die Vergütung ist bei Vertragsschluss fällig und vor Kampagnenstart vollständig zu entrichten.
10.3 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe als technischen Dienstleister.
10.4 onescreen darf Zahlungen vor Kampagnenstart einziehen.
10.5 Fehlgeschlagene Zahlungen berechtigen zur Kontosperrung und Kampagnenunterbrechung.
10.6 Rückbelastungen gehen, sofern kein Verschulden von onescreen vorliegt, zu Lasten des Kunden.
10.7 Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
10.8 Die Abrechnung erfolgt in Euro.
10.9 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10.10 onescreen ist berechtigt, Preise für zukünftige Buchungen jederzeit anzupassen.

11. Leistungserbringung und Messung

11.1 Die Leistung beginnt frühestens nach vollständigem Zahlungseingang.
11.2 Es besteht kein Anspruch auf vollständige Auslieferung.
11.3 Prognosen und Reichweitenangaben sind keine garantierten Zusagen.
11.4 Branchenübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
11.5 Maßgeblich für die Abrechnung sind die Messdaten von onescreen und den eingesetzten Systemen.

12. Stornierung durch den Kunden

12.1 Eine Stornierung ist nur möglich, wenn mindestens fünf Werktage bis zum ursprünglich geplanten Kampagnenstart verbleiben.
12.2 Die Stornierung ist in Textform zu erklären.
12.3 Andernfalls ist eine Stornierung ausgeschlossen und das volle Entgelt fällig.

13. Sperrung und Löschung von Nutzerkonten

13.1 onescreen ist berechtigt, Konten jederzeit ohne Begründung zu sperren oder zu löschen.
13.2 Dies hat keine Auswirkung auf bestehende Verträge und Zahlungspflichten.
13.3 onescreen ist zu Maßnahmen gegen missbräuchliche Nutzung berechtigt.

14. Weiterentwicklung und Verfügbarkeit

14.1 onescreen ist berechtigt, die Plattform jederzeit auch ohne vorherige Ankündigung anzupassen.
14.2 Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Verfügbarkeit.

15. Haftung Self Service

15.1 Die Haftung ist unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet onescreen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
15.3 Für Prognoseabweichungen und Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen.

Teil B: Managed Service

16. Leistungsumfang

16.1 Der Managed Service umfasst Agentur- und Beratungsleistungen auf individueller Basis.
16.2 Geschuldet ist sorgfältige Leistungserbringung, nicht jedoch ein bestimmter Kampagnenerfolg.

17. Vertragsschluss und Leistungsbeginn

17.1 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder Leistungsbeginn zustande.
17.2 Die Leistung beginnt frühestens nach Vertragsschluss und Zahlungseingang.

18. Mitwirkungspflichten

18.1 Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig bereit.
18.2 Verzögerungen aufgrund von Kundenversäumnissen gehen nicht zu Lasten von onescreen.
18.3 Mehraufwand durch Kundenversäumnisse ist nach Aufwand abrechenbar.

19. Zahlung Managed Service

19.1 Die Vergütung richtet sich nach Aufwand, sofern nicht anders vereinbart.
19.2 Rechnungen sind vor Kampagnenstart vollständig fällig.
19.3 onescreen ist berechtigt, Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.

20. Stornierung Managed Service

20.1 Eine ordentliche Kündigung einzelner Leistungen ist ausgeschlossen.
20.2 Eine Stornierung ist nur möglich, wenn mindestens fünf Werktage bis zum ursprünglich geplanten Kampagnenstart verbleiben.
20.3 Andernfalls ist eine Stornierung ausgeschlossen; alle Leistungen und Kosten sind nach Aufwand abrechenbar.

21. Inhalte und Freistellung

21.1 Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der übermittelten Inhalte.
21.2 Der Kunde stellt onescreen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

22. Haftung Managed Service

22.1 Die Haftung ist unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
22.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet onescreen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
22.3 Für Prognoseabweichungen und Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen.

23. Salvatorische Klausel

23.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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